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Die praktische Ausbildung ist gegliedert in eine Grundausbildung und in besondere  Ausbildungsfahrten.

Die Grundausbildung ist vom Inhalt gesetzlich vorgegeben, zeitlich aber unbestimmt, weil sie in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen des Auszubildenden steht. Wir unterteilen sie in Grund-, Aufbau- und Leistungsstufe.

Unter besonderen Ausbildungsfahrten versteht man die Schulung auf Bundes- oder Landstraßen (Überlandfahrt) , die Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen (Autobahnfahrt) und die Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (Beleuchtungsfahrt). Sie müssen gegen Ende der Aus- bildung durchgeführt werden.

Wer erstmalig die Klasse B , A , A2 oder A1 erwerben möchte muß mindestens    5 Fahrstunden Überlandfahrt, 4 Fahrstunden Autobahnfahrt und 3 Fahrstunden Beleuchtungsfahrt zu je 45 Minuten nachweisen können.

Die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE erfordert 3 Überland-,      1 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt.

Die Ausbildung darf erst abgeschlossen werden, wenn der Fahrschüler das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher beherrscht.

 
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